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Betonzaun

Der Nachbarschaftszaun. Braucht man eine Genehmigung für dessen Bau?

Wir scheinen uns manchmal dessen nicht bewusst zu sein, dass der Nachbarschaftszaun eine unbestreitbare Rolle in der Pflege guter Beziehungen mit unseren Anreinern spielt. Wenn wir frühzeitig klären, welche Einfriedungsart in unserer Umgebung ortsüblich sei und ob wir eine Erlaubnis für deren Bau brauchen, wird dies bestimmt dabei helfen, die Grenzmissverständnisse zu vermeiden. Wenden wir uns jetzt diesem komplexen Thema zu und versuchen wir, mehr Licht in einige Richtlinien zu bringen.

Der Bau eines Zauns zwischen benachbarten Grundstücken in Deutschland mag wie ein einfaches Vorhaben erscheinen, doch vor Beginn der Arbeiten sollte man weit mehr prüfen als nur die Höhe oder die Art des gewählten Zauns. Im deutschen Rechtssystem gibt es keine einheitliche, landesweit geltende Regelung, die festlegt, bis zu welcher Höhe ein Zaun ohne zusätzliche Formalitäten errichtet werden darf. Maßgeblich sind vor allem die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes, also die Landesbauordnung, die Vorschriften des Nachbarrechts, auch als Nachbarrechtsgesetz bezeichnet, sowie der örtliche Bebauungsplan und andere in der jeweiligen Gemeinde geltende Vorschriften.

Daher lohnt es sich, vor der Bestellung eines Zauns nicht nur dessen geplante Höhe zu prüfen, sondern auch den Verlauf der Grundstücksgrenze, die zulässige Bauweise sowie die am jeweiligen Standort geltenden Anforderungen. Dies ist besonders wichtig bei massiven Betonzaunen, die neben ihrer Funktion als Grundstücksgrenze auch als Sichtschutz dienen.

Bei EKO GARDEN haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt, die Sie vor dem Bau eines Zauns zwischen Nachbarn in Deutschland kennen sollten.

Benötigt man für einen Zaun eine Genehmigung?

Ob für den Bau eines Zauns eine Genehmigung oder andere Formalitäten erforderlich sind, hängt in erster Linie von den in dem jeweiligen Bundesland geltenden Vorschriften sowie von den Parametern und dem Standort der geplanten Konstruktion ab. Es gibt hier keine einheitliche, bundesweite Höhenbegrenzung, die den Bauherrn in jedem Fall von zusätzlichen Verfahren befreien würde.

Das Baurecht liegt weitgehend in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Das bedeutet, dass die Vorschriften für Zäune unterschiedlich sein können, je nachdem, ob sich die Immobilie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Hessen, Berlin oder Baden-Württemberg befindet.

In vielen Bundesländern sehen die Bestimmungen der Landesbauordnung vor, dass bestimmte Umzäunungen mit einer Höhe von bis zu etwa 2,00 m als verfahrensfreie Vorhaben ausgeführt werden können, d. h. als Vorhaben, für die kein reguläres Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist. Die 2 Meter sollten jedoch nicht als eine für ganz Deutschland geltende, universelle Grenze betrachtet werden.

Die einzelnen Bundesländer können abweichende Regelungen anwenden, und zusätzliche Anforderungen können unter anderem für Zäune außerhalb der geschlossenen Bebauung, an öffentlichen Straßen, für hohe Mauern, Stützkonstruktionen oder für Flächen gelten, die besonderen Festlegungen des Bebauungsplans unterliegen.

Daher müssen vor Beginn des Bauvorhabens sowohl die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes als auch der örtliche Bebauungsplan, die lokalen Bauvorschriften und die Bestimmungen des Nachbarrechts berücksichtigt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die bloße Feststellung, dass für einen bestimmten Zaun keine Genehmigung erforderlich ist, noch keine vollständige Freiheit bei dessen Errichtung gewährt.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Begriff „verfahrensfrei“ und der vollständigen Rechtskonformität des Vorhabens. Das Fehlen einer Genehmigungspflicht bedeutet lediglich, dass der Bauherr kein bestimmtes Verwaltungsverfahren durchlaufen muss. Er muss jedoch weiterhin die übrigen Vorschriften hinsichtlich Höhe, Standort, Art der Bebauung, Schutz der Nachbarn sowie die für das jeweilige Gebiet geltenden Regeln einhalten.

Wie wirkt sich das Nachbarrecht auf den Bau eines Zauns aus?

Ein weiterer sehr wichtiger Bereich ist das deutsche Nachbarrecht. In vielen Bundesländern gelten Vorschriften, die als „Nachbarrechtsgesetz“ oder andere Nachbarrechtsregelungen bezeichnet werden und die die Regeln für Zäune zwischen Grundstücken detailliert festlegen können. Diese Vorschriften können unter anderem regeln, wer den Zaun errichten muss, wo genau er stehen darf, welche Art von Konstruktion zulässig ist, in welchen Fällen die Nachbarn die Kosten gemeinsam tragen und welche Bedeutung die Art der Nutzung der benachbarten Grundstücke hat.

Ein wichtiger Begriff ist auch die „Ortsüblichkeit“, also die Übereinstimmung mit dem für die jeweilige Umgebung typischen Charakter von Zäunen. In der Praxis bedeutet dies, dass bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Zauns nicht nur dessen Abmessungen berücksichtigt werden können, sondern auch die Art und Weise, wie andere Grundstücke in der unmittelbaren Umgebung eingezäunt sind. Ein gutes Beispiel ist Nordrhein-Westfalen, wo sich das Nachbarrecht gerade auf die Regeln der örtlichen Typizität von Zäunen bezieht. Lässt sich nicht eindeutig feststellen, welche Art von Zaun für die jeweilige Umgebung charakteristisch ist, sehen die Vorschriften zusätzliche Hilfsregelungen vor.

Das bedeutet natürlich nicht, dass in ganz Deutschland eine bestimmte Zaunhöhe gilt. Es zeigt jedoch, dass das Baurecht und das Nachbarrecht parallel gelten und unterschiedliche Aspekte desselben Bauvorhabens betreffen können. In der Praxis kann ein Zaun mit einer Höhe von 1,80 oder 2,00 m aus Sicht der Landesbauordnung zwar keine reguläre Genehmigung erfordern, muss aber gleichzeitig mit dem geltenden Nachbarrecht, dem Bebauungsplan und den in der jeweiligen Umgebung geltenden Regeln im Einklang stehen.

Ein Zaun auf dem eigenen Grundstück oder genau an der Grenze?

Die Lage eines Zauns ist von großer Bedeutung und oft eine der Hauptursachen für Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Wenn der Zaun vollständig auf dem eigenen Grundstück errichtet werden soll, muss darauf geachtet werden, dass keines seiner Elemente die Grundstücksgrenze überschreitet. Dies gilt nicht nur für Betonplatten oder Zaunfelder, sondern auch für Pfosten, Fundamente, Sockel und sonstige Teile der Konstruktion.

Man sollte auch nicht davon ausgehen, dass ein alter Zaun, eine Hecke oder die bisherige Nutzung des Geländes immer genau die rechtliche Grundstücksgrenze markieren. Wenn Zweifel hinsichtlich ihres Verlaufs bestehen, ist es wesentlich sicherer, diese vor Beginn der Montage festzustellen und gegebenenfalls die Hilfe eines Vermessungsingenieurs in Anspruch zu nehmen. Die Situation wird komplexer, wenn der Zaun genau auf der Grundstücksgrenze, also auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze, errichtet werden soll. In diesem Fall spielen nicht nur die Bauvorschriften eine Rolle, sondern auch das Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes.

Je nach den geltenden Vorschriften kann geregelt sein, ob der Zaun genau auf der Grenze oder auf einer Seite davon stehen soll, wer für die Errichtung verantwortlich ist und wie die Fragen im Zusammenhang mit der späteren Instandhaltung der Konstruktion zu regeln sind. Sollte der geplante Zaun einen Teil des Nachbargrundstücks in Anspruch nehmen oder direkt über die Grenze verlaufen, sollte er nicht einseitig errichtet werden, ohne zuvor die rechtliche Situation zu klären.

Bei einem gemeinsamen Bauvorhaben ist es sehr empfehlenswert, sich im Vorfeld zwischen den Eigentümern über den Verlauf des Zauns, seine Höhe, das gewählte System, das Erscheinungsbild auf beiden Seiten sowie die Art der Finanzierung zu einigen. Am besten erfolgt dies schriftlich, damit beide Seiten genau wissen, nach welchen Regeln das Bauvorhaben umgesetzt wird.

Vollständige Betonumzäunung und Privatsphäre

Bei modernen Betonzäunen geht es den Bauherren oft nicht nur darum, die Grundstücksgrenze zu markieren, sondern auch darum, die Privatsphäre zu erhöhen und die Einblicke vom Nachbargrundstück aus zu begrenzen. Eine geschlossene Konstruktion bietet in dieser Hinsicht einen deutlich besseren Sichtschutz als ein leichter, durchbrochener Zaun, weshalb ihre Errichtung eine genauere Prüfung der geltenden Vorschriften erfordern kann.

Besondere Aufmerksamkeit sollte man Zäunen mit einer Höhe von 1,80 m, 2,00 m oder mehr widmen, insbesondere wenn sie direkt an der Grundstücksgrenze, an einer Straße, in der Nähe einer Kreuzung, in einem Gebiet, das unter einen Bebauungsplan fällt, oder an einem Ort errichtet werden sollen, an dem zusätzliche Anforderungen hinsichtlich des Aussehens und der Anordnung von Zäunen gelten. Aus diesem Grund sollte die bloße Tatsache, dass für einen bestimmten Zaun weder eine Baugenehmigung noch ein zusätzliches Verwaltungsverfahren erforderlich ist, nicht die einzige Grundlage für den Beginn der Arbeiten sein. Vor der Umsetzung sollte man sich vergewissern, dass die geplante Konstruktion sowohl den in dem jeweiligen Bundesland geltenden Vorschriften als auch den örtlichen Bestimmungen und den Regeln des Nachbarrechts entspricht.

SOLIDBLOK Duo-Wall Premium – eine praktische Lösung an der Grenze zwischen benachbarten Grundstücken

Bei einem Zaun, der zwei Privatgrundstücke voneinander trennt, kommt es nicht nur auf die Langlebigkeit der Konstruktion an, sondern auch auf ihr Erscheinungsbild auf beiden Seiten. Genau deshalb bewährt sich bei solchen Projekten das System SOLIDBLOK Duo-Wall Premium EKO GARDEN. Die Konstruktion wurde so konzipiert, dass die dekorative Oberfläche sowohl von der einen als auch von der anderen Grundstücksseite aus sichtbar ist.

Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, auf beiden Seiten des Zauns unterschiedliche Designs zu verwenden. So kann jeder Eigentümer das Erscheinungsbild der Konstruktion an sein eigenes Haus, seine Terrasse oder seinen Garten anpassen. Bei einem gemeinsam errichteten Zaun oder einem Zaun, der in Absprache zwischen den Nachbarn errichtet wird, kann eine solche Lösung das Erreichen eines Kompromisses hinsichtlich der Ästhetik der Grundstücksgrenze erheblich erleichtern.

Der örtliche Bebauungsplan kann entscheidend sein

Eines der am häufigsten übersehenen Elemente bei der Planung eines Zauns ist der örtliche Bebauungsplan. Ein solcher Plan kann nicht nur die Zweckbestimmung des Geländes oder die Art der Bebauung des Grundstücks festlegen, sondern auch Anforderungen an die Zäune selbst. Diese können sich auf die Höhe der Konstruktion, die verwendeten Materialien, den Durchsichtgrad des Zauns, sein Erscheinungsbild zur Straße hin, die Anordnung an der Grundstücksgrenze sowie zulässige Mauern und Elemente zum Schutz der Privatsphäre beziehen. In der Praxis bedeutet dies, dass zwei sehr ähnliche Häuser, die in verschiedenen Gemeinden und manchmal sogar in verschiedenen Wohnsiedlungen derselben Ortschaft liegen, unterschiedlichen Vorschriften unterliegen können.

Aus diesem Grund lohnt es sich, vor dem Kauf des Materials und vor Beginn der Montage die für die jeweilige Immobilie geltenden Vorschriften zu prüfen. Im Zweifelsfall kann es hilfreich sein, sich an das zuständige Bauamt oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu wenden.

Auch die technische Ausführung eines Betonzauns spielt eine Rolle

Unabhängig von den rechtlichen Formalitäten muss ein schwerer Betonzaun technisch einwandfrei ausgeführt werden. Von großer Bedeutung sind die richtige Vorbereitung des Untergrunds, die stabile Verankerung der Pfosten, die korrekte Ausführung der Fundamentierung, die Einhaltung der Lotrechte und der geraden Linie des Zauns sowie die Berücksichtigung der Bodenverhältnisse. Bei einem Zaun mit einer Länge von mehreren Dutzend Metern kann sich selbst ein kleiner Fehler, der bei den ersten Pfosten gemacht wird, in den folgenden Abschnitten summieren und sowohl das Aussehen als auch die Stabilität der gesamten Konstruktion beeinträchtigen.

Deshalb bietet EKO GARDEN nicht nur die Lieferung von SOLIDBLOK-Systemen an, sondern auch die professionelle Montage von Zäunen in ganz Deutschland. Ein erfahrenes Team kann den Verlauf der Konstruktion korrekt vorbereiten, die Pfosten aufstellen und die schweren Betonelemente gemäß dem vereinbarten Entwurf montieren. Dies ist nicht nur für die Ästhetik des Zauns von Bedeutung, sondern vor allem für dessen Langlebigkeit und Stabilität über die kommenden Jahre hinweg.

Was sollte man vor dem Bau eines Zauns zwischen Nachbarn prüfen?

Bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie zunächst klären, wo genau die Grundstücksgrenze verläuft. Anschließend müssen Sie die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes, die Bestimmungen des Nachbarrechts sowie die Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans prüfen. Soll der Zaun direkt an der Grenze zwischen benachbarten Grundstücken errichtet werden, ist es besonders wichtig, die Rechte und Pflichten beider Eigentümer im Vorfeld zu klären. Dies betrifft sowohl die Lage der Konstruktion als auch ihre Höhe, ihr Aussehen, die Baukosten sowie die spätere Instandhaltung. Erst nach Klärung dieser Punkte kann man die Höhe und das konkrete Zaunsystem sicher auswählen.

Der Bau eines Zauns zwischen Nachbarn kann oft ohne klassische Baugenehmigung erfolgen, jedoch gibt es keine einheitliche Höhe und kein einheitliches Verfahren , das landesweit gilt. Ausschlaggebend können die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes, der örtliche Bebauungsplan sowie das geltende Nachbarrecht sein. Daher ist es am besten, diese Punkte noch vor der Bestellung des Zaunsystems zu klären.

Ein gut geplantes Zaunsystem ist nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern auch der Einhaltung lokaler Vorschriften und nachbarschaftlicher Regeln. Die Wahl des richtigen Systems und eine fachgerechte Ausführung helfen, Probleme zu vermeiden und ein langlebiges Ergebnis zu gewährleisten. Bei EKO GARDEN helfen wir Ihnen, die Lösung an die Gegebenheiten Ihres Grundstücks anzupassen, und führen die Montage in ganz Deutschland durch.